Coworking Flexdesk Geschäftsbedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN C‘MAGNE GMBH

Stand: Dezember 2025

Artikel 1 Definitionen

A. Das Suite-Abonnement wird mit dem Betreiber des Eurotec looop Gebäudes, der C‘magne GmbH, mit Unternehmenssitz in Moers (D) geschlossen

B. Abonnent: Abonnent der bezogenen Dienstleistungen

C. Parteien: C‘magne GmbH und der Abonnent

D. Abonnement: Die vom Abonnenten bezogenen Leistungen

E. Schriftlich: Sowohl Briefe als auch elektronischer Datenverkehr

Artikel 2 Allgemeines

(1) ROOOMS Moers ist ein Produkt der C‘magne GmbH. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der C‘magne GmbH, nachfolgend C‘magne, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch C‘magne keine Geltung.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handelt.

Artikel 3 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von C‘magne ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, ausgestattet mit Tisch, Stuhl und Stromanschluss einschließlich Zugang zum Internet mittels WLAN sowie der Bereitstellung von Seminar- und Konferenzräumen und Briefkästen im Rahmen der angebotenen Tarife: Suiten 10/32 Std/Monat, Tagespass Coworking sowie Geschäftsadressen. C‘magne erbringt darüber hinaus weitere, im Zusammenhang mit den bereits genannten Angeboten stehende Servicedienstleistungen, wie z.B. die Durchführung von Veranstaltungen mit und ohne gastronomischem Service, die Vermietung von Technik- und Equipment für Veranstaltungen, etc..

(2) Je nach gewählter Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:

(2.1.) Suite Abo: Nutzungsberechtigung unserer Office-Suiten nach Verfügbarkeit inklusive Internetnutzung (WLAN) im Rahmen des gebuchten Stundenkontingentes.

(2.2.) Coworking Tagespass: Bis zu 8 Stunden Nutzungsberechtigung an einem Tag mit wechselnden Arbeitsplätzen nach Verfügbarkeit im Coworkingspace Eurotec Looop Moers inklusive unbegrenzter Internetnutzung (WLAN) im Rahmen der Öffnungszeiten.

(3) Weitere Serviceleistungen sind:

(3.1.) Kaffee und Tee-Flat

(3.2.) Die Vermietung von Spinden und Briefkästen

(4) Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(5) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von C‘magne. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt C‘magne zur fristlosen Kündigung.

(6) Alle Büros und Schreibtische müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett geräumt werden.

Mit einer Suite-Mitgliedschaft (Buchung eines monatlichen Stunden-Paketes) bist du berechtigt, unsere Office-Suiten im Rahmen deines gebuchten Stunden-Kontingentes zu nutzen.

• Zugang zu Deiner Suite hast du an 7 Tagen in der Woche von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

• Flexible Mitgliedschaft: mit einer Frist 30 Tagen von beiden Seiten kündbar.

• Vorherige Reservierung deiner Arbeitszeiten über unseren Online-Buchungskalender erforderlich, du kannst deine Raumbuchungen bis zu 1 Stunde vor der Reservierung ändern oder stornieren.

• Nicht genutzte Stunden können nicht in den Folgemonat übertragen werden und verfallen. Eine Auszahlung von ungenutzen Stunden ist nicht möglich.

• Mehr genutzte Stunden außerhalb des Abos werden dir mit 16,00 EUR pro Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

• Dein gebuchtes Stunden-Kontingent kann mit einer Frist von 4 Wochen verändert werden. Du kannst es rauf- oder runter setzen. Rückwirkend ist das nicht möglich.

• Wichtig: Die Suiten sind ausschließlich im Rahmen einer Büronutzung zugelassen. Übernachtungen sind strengstens untersagt.

• Die Suiten und das Gebäude sind um 22 Uhr zu verlassen. Verstöße führen zur sofortigen Kündigung.

• Wenn du eine Geschäftsadresse im Eurotec Looop gebucht hast, ist diese ausschließlich für die Firma, mit der dieser Vertrag abgeschlossen wurde, zulässig. Für jede weitere Firma muss ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Eurotec Looop nimmt deine Briefpost entgegen und du kannst sie zu unseren Geschäftszeiten in unserem Empfangsbüro abholen. Die Geschäftszeiten findest du auf www.eurotec.de. Deine Geschäftsadresse lautet: Dein Firmenname, Eurotec-Ring 15, 47445 Moers. Das Empfangsbüro erreichst du telefonisch unter: 02841-998930.

• Wenn du eine Kaffee-Flat gebucht hast, kannst du dir selbständig Kaffee und Tee in unseren Teeküchen nehmen. Bitte räume deine Tasse anschließend in den Geschirrspüler und lasse kein Geschirr in den Suiten zurück.

• Hinterlasse deine Suite immer sauber und ordentlich, damit der nächste Nutzer auch Freude daran hat.

Artikel 4 Vertrag

4.1. Der Vertrag umfasst alle anfallenden Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Vertrag besteht aus dem Anmeldeformular und den vorliegenden Regeln.

4.2. Der Vertrag kommt erst dann definitiv zustande, wenn C‘magne GmbH den Vertrag zwischen den Parteien durch Zusendung der unterzeichneten Dokumente, aus denen der Vertrag besteht, bestätigt.

Artikel 5 Anwendbarkeit

5.1. Diese Regeln sind Bestandteil aller von C‘magne GmbH unterbreiteten Angebote und aller von Eurotec Looop geschlossenen Verträge.

5.2. Von diesen Regeln kann schriftlich abgewichen werden.

5.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten, gleich unter welcher Bezeichnung, sind nicht anwendbar, unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sich darauf berufen wird.

5.4. Bei Abonnenten, für welche diese Regeln zu einem früheren Zeitpunkt Gültigkeit hatten, wird vorausgesetzt, dass sie auch mit der Anwendbarkeit dieser Regeln auf spätere Anfragen, Offerten, Angebote, Aufträge oder mit C‘magne GmbH abgeschlossene Verträge einverstanden sind, auch wenn dies nicht stets explizit (erneut) vereinbart wurde oder diese Regeln dem Abonnenten nicht erneut ausgehändigt werden.

5.5.Sollte irgendeine Bestimmung dieser Regeln nach dem Urteil eines Richters nicht anwendbar oder ungültig sein, wird nur die betreffende Bestimmung als nicht geschrieben angesehen, diese Regeln im Übrigen jedoch vollständig in Kraft bleiben. Die Parteien werden sich beraten, um die betreffende nicht anwendbare oder ungültige Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, wobei Zweck und Inhalt der früheren Bestimmung soweit wie möglich eingehalten wird.

Artikel 6 Änderungen

6.1. C‘magne GmbH ist befugt, Umfang oder Eigenschaft der zu liefernden Dienstleistung und/oder Produkte und den Vertragsinhalt zu ändern, soweit die Änderung angemessen und vertretbar in das Konzept des Eurotec Looop passt.

6.2. Es ist dem Abonnenten nicht gestattet, Änderungen in dem Vertrag ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von C‘magne GmbH anzubringen oder auszuführen.

Artikel 7 Vertragsdauer

7.1. Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen, es sei denn, es wurde im Vertrag schriftlich eine andere Einigung getroffen.

7.2. Das Stunden-Volumen des Abonnements kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 1. des Monats gewechselt werden, ein Wechsel ist maximal 4x pro Jahr zulässig.

7.3. Der Vertrag kann von jeder der beiden Parteien unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung hat zum Ende eines Kalendermonats zu erfolgen.

7.4. Am Vertragsende müssen alle Gegenstände des Abonnenten aus dem Gebäude entfernt werden. Sollte dies einen Monat nach Vertragsende nicht erfolgt sein, hat Eurotec Looop das Recht, diese Gegenstände zu entfernen, zu vernichten oder aber zu veräußern. Die damit verbundenen Kosten werden dem Abonnenten in Rechnung gestellt, bzw. mit der Kaution verrechnet.

7.5. Der Vertrag endet auch, wenn das Gebäude, das C‘magne GmbH nutzt, zerstört wird, oder 2 Monate nach Beendigung des Vertrags durch C‘magne GmbH. Dies lässt selbstverständlich die Befugnis beider Parteien unverletzt, aus diesem Grund auch auf die reguläre Weise zu kündigen oder aber den Vertrag zu beenden.

Artikel 8 Rechnungsstellung und -begleichung

8.1. Die erste Zahlung der monatlichen Abonnementsgebühr erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung als Abonnent. Der Abonnent ermächtigt C‘magne GmbH,, die Abonnementsgebühr monatlich vom Konto des Abonnenten einzuziehen. Der Vertrag kommt erst nach Zahlung der Abonnementsgebühr für den ersten Monat sowie der nachfolgend genannten Kautionssumme zustande.

8.2. Zu Vertragsbeginn wird eine einmalige Kautionszahlung in Höhe von 150,- EUR fällig.

8.3. Die Begleichung des Rechnungsbetrags an C‘magne GmbH erfolgt vor dem ersten Tag eines jeden Monats.

8.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als vier Wochen durch den Abonnenten ist C‘magne GmbH berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen oder aber den Vertrag aufzulösen.

8.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs schuldet der Abonnent C‘magne GmbH von Rechts wegen je Kalendermonat ab Fälligkeit der Zahlung des offenstehenden Betrags unmittelbar einforderbare Verzugszinsen in Höhe von 1 % des geschuldeten Betrags je Kalendermonat, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt, mit einem Mindestbetrag in Höhe von 200,00 € je Monat.

8.6. Bei Zahlungsverzug gehen sämtliche Kosten für juristische Beratung, außergerichtliche Kosten und auch Gerichtskosten zu Lasten des Abonnenten. Die Kosten für juristische Beratung und außergerichtliche Kosten betragen mindestens 15 % der insgesamt geschuldeten Summe.

8.7. C‘magne GmbH behält sich das Recht vor, alle im Gebäude befindlichen Güter des Abonnenten unter Verschluss zu halten, solange der Abonnent nicht seinen gesamten Verpflichtungen gegenüber C‘magne GmbH nachgekommen ist. Sollte nach drei Monaten nicht allen Verpflichtungen gegenüber C‘magne GmbH nachgekommen sein, hat C‘magne GmbH das Recht, diese zuvor bezeichneten Güter zu veräußern. Die Erlöse aus dem Verkauf werden auf die Beträge angerechnet, die der Abonnent C‘magne GmbH schuldet.

8.8. Der Abonnent informiert C‘magne GmbH unmittelbar über Änderungen seiner Adress- oder Finanzdaten (u. a. Bankdaten).

Artikel 9 Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. Der Abonnent ist dafür verantwortlich, dass er selbst, aber auch sein Personal und das Personal der von ihm eingeschalteten Unternehmen alle Informationen über C‘magne GmbH, welche auf irgendwelche Weise zu seiner Kenntnis gelangt sind, gegenüber Dritten strikt geheim hält. Insbesondere wird der Abonnent vertraulich mit Daten und Informationen über andere Abonnenten von C‘magne GmbH umgehen.

9.2. Wenn C‘magne GmbH infolge der Regelung oder Aufforderung durch dazu befugte Behörden zur Herausgabe von Informationen über den Abonnenten verpflichtet ist, wird C‘magne GmbH dem Folge leisten.

Artikel 10 Übertragung von Rechten und Pflichten

10.1. Der Abonnent überträgt die für ihn aus dem Vertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von C‘magne GmbH weder ganz noch teilweise an Dritte.

10.2. C‘magne GmbH ist befugt, ihre aus dem Vertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten ohne Einverständnis des Abonnenten an Dritte zu übertragen.

Artikel 11 Haftung

11.1. Der Abonnent haftet für alle Schäden, die C‘magne GmbH oder Dritte infolge des Handelns oder Unterlassens durch den Abonnenten, sein Personals oder Personen oder Gegenständen, die durch den Abonnenten bei der Vertragsausführung beteiligt sind, erleiden.

11.2. Der Abonnent schützt C‘magne GmbH vor haftungsbedingten Schadensersatzansprüchen Dritter gemäß Absatz 9.1.

11.3. Der Abonnent haftet für alle, direkt oder indirekt von seinen Gästen oder Kunden verursachten Schäden.

11.4. Der Abonnent versichert sich ausreichend gegen Haftungsansprüche gemäß diesem Artikel.

11.5. C‘magne GmbH haftet nicht für irgendwelche, vom Abonnenten im weitesten Wortsinn erlittenen Schäden. Sollte C‘magne GmbH aus irgendwelchen Gründen doch haftbar sein, ist der Haftungsumfang auf die im folgenden Artikel genannten Beträge begrenzt.

Artikel 12 Haftungsumfang

12.1. Die Rechtsforderung, aus welchem Grund auch immer sie erhoben wurde, verfällt und ist unzulässig, wenn der Abonnent nicht innerhalb von vier Wochen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich und mit Begründung bei C‘magne GmbH in dieser Angelegenheit protestiert.

12.2. Die aus irgendwelchen Gründen erhobene Rechtsforderung verfällt und ist unzulässig nach Ablauf von zwei Jahren nach dem schriftlichen, begründeten Protest.

12.3. Das Recht des Abonnenten auf Schadensersatz verringert nicht dessen Verpflichtungen, gemäß dem Auftrag zu zahlen. Der Abonnent ist nicht berechtigt, aus irgendeinem Grund Beträge zu verrechnen.

12.4. C‘magne GmbH haftet nicht für den Ersatz eines Schadens des Abonnenten, der durch die zur Verfügung gestellten Personen/Hilfspersonen verursacht wurden.

12.5. Der Abonnent haftet für C‘magne GmbH und schützt C‘magne GmbH in Bezug auf Schadensersatzforderungen von Dritten, die durch die dem Abonnenten zur Verfügung gestellten Personen geschädigt wurden.

Artikel 13 Hausregeln

13.1. Im Eurotec Looop gelten Hausregeln. Durch den Vertragsabschluss zwischen den Parteien verpflichtet sich der Abonnent, diese Hausregeln zu befolgen.

13.2. Nachfolgend aufgeführte Hausregeln gelten:

• Rauchen ist im und vor dem Gebäude nicht erlaubt, ein überdachter Platz für Raucher befindet sich hinter dem Gebäude.

• Abonnenten müssen ihre Arbeitsplätze ordentlich und sauber halten.

• Abonnenten sind damit einverstanden, interne E-Mails von Eurotec Looop und C‘magne GmbH zu erhalten.

• Abonnenten müssen sich an die, im angemessenen und vertretbaren Rahmen per E-Mail-Kommunikation auferlegten Regeln halten.

• Der Abonnent wird sich gemäß dem gesellschaftlichen Konsens im Gebäude verhalten. Verhalten, das Normen, Werten und guten Sitten widerspricht, wird nicht toleriert und führt zur Beendigung des Vertrags.

• Der Abonnent wird keine illegale Aktivitäten im Gebäude entfalten.

• Der Abonnent wird keine Informationen oder Dokumente anderer Abonnenten zu sich nehmen oder kopieren.

• Besucher müssen sich an der Rezeption melden.

• Es ist nicht gestattet, im Gebäude Werbeaussagen anzubringen und Wände / Glasflächen zu bekleben.

• Die Suiten sind ausschließlich im Rahmen einer Büronutzung zugelassen. Übernachtungen sind nicht erlaubt.

• Ebenso ist die Nutzung zwischen 22.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens nicht erlaubt. Verstöße führen zu einer fristlosen Kündigung und einer Strafgebühr in Höhe von 150,- EUR.

Artikel 14 Schlußbestimmungen

14.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

14.2. C‘magne behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. C‘magne wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.4. Der Gerichtsstand ist der Sitz von C‘magne in Kleve.

14.5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

14.6. C‘magne wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und DSGVO beachten. 

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die ROOOMS Moers diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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